Wann trägt der Staat die Anwaltskosten ?
Es entspricht verfassungsrechtlichen Grundsätzen, dass jeder Bürger - unabhängig, ob er wohlhabend ist oder nicht - einen Anspruch darauf hat, seine Interessen vor Gericht durchzusetzen. Daraus resultiert, dass die Bundesrepublik Deutschland in den Fällen, wo ein rechtssuchender Bürger mittellos ist, die Kosten für die Inanspruchnahme von einem Rechtsanwalt und des Gerichtes übernimmt. Man spricht von der PKH (=Prozesskostenhilfe) im Zivilrecht, bzw. der Beratungshilfe im außergerichtlichen Bereich, sowie der Pflichtverteidigung im Strafrecht.
Von der Beratungshilfe ist die außergerichtliche Tätigkeit (einfaches Schreiben eines Rechtsanwaltes) umfasst. Sie sollten im Falle von Arbeitslosigkeit oder hoher Verschuldung auf jeden Fall Unterlagen, die Ihre wirtschaftliche Situation widerspiegeln zum Beratungsgespräch mitnehmen. Wichtig sind insbesondere Unterlagen über Verbindlichkeiten, der Mietvertrag, Bescheide über die Gewährung von Sozialleistungen (Sozialhilfe etc.).
Die Prozesskostenhilfe dagegen deckt die Tätigkeit des Rechtsanwalts im Gerichtsverfahren ab. Sie wird mit der Klage bzw. der Klageerwiderung beantragt. Die Prozesskostenhilfe trägt auch die Gerichtskosten ebenso wie die Kosten einer Beweisaufnahme (Kosten für Zeugen, Sachverständige, etc.).
Die Prozesskostenhilfe darf aber nicht als "staatliche Rechtsschutzversicherung" verstanden werden. Im Falle eines Unterliegens, auch wenn es nur teilweise ist, werden nicht die Kosten des gegnerischen Rechtsanwaltes getragen. Diese müssen dann auf jeden Fall gezahlt werden. Auch kann es vorkommen, dass das Gericht überprüft, ob die Prozesskostenhilfe aufgrund einer Verbesserung der wirtschaftlichen Lage zurückgezahlt werden kann. Bis zu vier Jahre nach Beendigung des Prozesses kann die Prozesskostenhilfe - auch ratenweise - zurückgefordert werden.
Die Pflichtverteidigung im Strafrecht ist dagegen ein wenig unkomplizierter. Ein Pflichtverteidiger wird in den Fällen des § 140 StPO Ihnen beigeordnet. Das ist unter anderem. dann der Fall, wenn eine empfindliche Haftstrafe - insbesondere bei Verbrechen - droht, oder ein Bewährungswiderruf zu erwarten ist. Hier berät sie Ihr Rechtsanwalt gerne intensiver und ausführlicher.