Fälle, in denen sich der Gang direkt zum Gericht lohnt:

Zunächst können Sie bei der Rechtsantragsstelle einen Beratungshilfeschein erhalten, den Sie für ein Beratungsgespräch bei Ihrem Rechtsanwalt verwenden können. Durch den Beratungshilfeschein werden die Kosten der Erstberatung von der Landeskasse getragen - Sie müssen nichts zahlen. Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe werden im Falle von Arbeitslosigkeit oder bei Bezug von Sozialhilfe gewährt.

Es gibt Fälle, die nicht durch Beratungshilfe, bzw. PKH abgedeckt sind. Dies sind einfache rechtliche Dinge, wo das Gericht Ihnen weiterhilft. Denn es gibt bei Gericht die Rechtsantragsstelle, die rechtsuchende Bürger kostenlos aufsuchen können und wo einfache Dinge schnell gelöst werden können:

Klassischer Fall ist die Einräumung von Pfändungsfreigrenzen. Wenn Ihr Einkommen gepfändet wurde, stehen Ihnen Pfändungsfreigrenzen zu (Beispiel: 939,99 € für einen ledigen Bürger ohne Unterhaltsverpflichtungen). Wenn Sie der Ansicht sind, dass Pfändungsfreigrenzen nicht oder nicht vollständig beachtet worden sind, so suchen Sie bitte direkt die Rechtsantragsstelle beim Amtsgericht auf. Bringen Sie den PfÜB (=Pfändungs- und Überweisungsbeschluss) mit zur Rechtsantragsstelle des zuständigen Gerichtes und die anwesenden Rechtspfleger werden entsprechende rechtliche Schritte zur Abänderung des PfÜB einleiten.

Ein weiterer Fall sind Sperrungen von Strom- oder Gaslieferanten. In derartigen Fällen (Ausnahme: hohe Rückstände über mehrere tausend Euro) ist ebenfalls die Rechtsantragsstelle ein geeigneter Anlaufpunkt.

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