In Strafsachen gibt es Rahmengebühren:
In Strafsachen dagegen gibt es keinen Streitwert. Hier richten sich die Gebühren nach der Schwere der angeklagten Tat. Denn dieser Umstand entscheidet bei welchem Gericht / Spruchkörper angeklagt wird. Abhängig vom zuständigen Spruchkörper gibt es entsprechende Rahmengebühren. Rahmengebühren deshalb, weil innerhalb des Gebührenrahmens unterschieden wird zwischen Strafsachen mit unterschiedlichen Schwierigkeiten / Umfang. Normalerweise wird ein Verteidiger die Mittelgebühr geltend machen.
Wir möchten Ihnen nachfolgend einen Überblick über die Rahmengebühren; mithin über die Kosten für die 1. Instanz geben:
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OLG, Schwurgericht, |
Große Strafkammer, |
Schöffengericht, |
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Wahlverteidiger |
Pflichtverteidiger |
Wahlverteidiger |
Pflichtverteidiger |
Wahlverteidiger |
Pflichtverteidiger |
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€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
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a) Verteidigung in der Hauptverhandlung |
90 - 1.300 |
360 |
60 - 780 |
240 |
50 - 660 |
200 |
b) für jeden weiteren Verhandlungstag |
90 - 650 |
325 |
60 - 390 |
195 |
50 - 330 |
165 |
c) im vorbereitenden Verfahren im gerichtlich anhängigen Verfahren außerhalb der Hauptverhandlung, § 84 |
45 - 650 |
180 |
30 - 390 |
120 |
25 - 330 |
100 |