Was kostet die Beauftragung eines Rechtsanwaltes ?
Oftmals stellt sich für den Rechtssuchenden die Frage, mit welchen Kosten ein Gerichtsverfahren verbunden ist. Die Kosten für die Mandatierung, also die Beauftragung eines Rechtsanwaltes zur Interessenwahrnehmung ist in der BRAGO, der Gebührenordnung für Rechtsanwälte geregelt. Ab dem 1.7.2004 wird die BRAGO durch das RVG (RechtsanwaltsVergütungsGesetz) abgelöst werden. Es ist dem Rechtsanwalt übrigens generell gesetzlich verboten "umsonst" zu arbeiten.
Sie werden sich fragen, warum dass so ist. Der Grund dafür lag für den Gesetzgeber darin es zu verhindern, dass bei uns "amerikanische Verhältnisse" entstehen. In der Bundesrepublik sollen jedem Rechtsanwalt für seine Tätigkeit die gleichen Honorare zustehen, um so ein "Zwei-Klassen" System zu verhindern. Denn ein Rechtsanwalt verwendet einen Großteil seiner Honorare zur Fort- und Weiterbildung. Nur so ist gewährleistet, dass Sie ordnungsgemäß beraten und vertreten werden.
Die unterschiedlichen Tätigkeiten eines Rechtsanwaltes lösen natürlich auch unterschiedliche Gebühren aus. In einem Zivilverfahren entstehen andere Gebühren als in einem Strafverfahren. Wenn Sie ein Rechtsproblem haben, wollen Sie sich zunächst erstmal beraten lassen und suchen daher einen Rechtsanwalt auf. Für die Beratung muss der Rechtsanwalt eine so genannte Erstberatungsgebühr Ihnen berechnen.
Danach ist entscheidend, um was für ein Verfahren es sich handelt: Wir möchten Ihnen exemplarisch einmal die Unterschiede zwischen dem Zivil- und Strafverfahren aus gebührenrechtlicher Sicht schildern. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass es sich nur um einen rudimentären Überblick handelt. Fragen Sie einfach "Ihren" Rechtsanwalt im Rahmen des Gesprächs nach den voraussichtlich entstehenden Kosten.